CO2-Grenzausgleich

Die EU reduziert im Rahmen ihres Emissionshandelssystems (EU-EHS) ab 2026 schrittweise die kostenlose Zuteilung von Emissionsrechten an emissionsintensive Anlagen wie Stahl-, Aluminium- und Zementwerke. Paralell dazu führt sie  einen Carbon Border Adjustment Mechanism (CO2-Grenzausgleichsmechanismus; EU-CBAM) ein. Ab 2026 werden demnach schrittweise Abgaben erhoben auf dem CO2-Gehalt von Importen in die EU von Zement, Eisen und Stahl, Aluminium, Dünger, Wasserstoff und Elektrizität. Damit soll dem Risiko der Verlagerung von Emissionen in Drittstaaten vorgebeugt werden. Waren mit Ursprung Schweiz werden aufgrund der verknüpften Emissionshandelssysteme der Schweiz und der EU von der CBAM-Abgabepflicht ausgenommen.

Der Bundesrat hat in seinem Bericht in Erfüllung von Postulat 20.3933 die Auswirkungen des EU-CBAM auf die Schweiz und mögliche Handlungsoptionen untersucht. Gestützt auf den am 16. Juni 2023 verabschiedeten Bericht empfiehlt er, von der Einführung eines solchen Mechanismus für die Schweiz derzeit abzusehen. Der Bundesrat hält jedoch fest, dass er das Emissionshandelssystem der Schweiz im Gleichschritt mit der EU anpassen will, damit die EHS der EU und der Schweiz verknüpft bleiben können und damit Waren mit Ursprung Schweiz vom EU-CBAM ausgenommen bleiben.

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Informationen der Bundesverwaltung

Amtsblatt der Europäischen Kommission

European Commission Memo

European Commission implementing regulation for the transitional phase

Commission staff working document impact assessment report

Letzte Änderung 12.03.2025

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