Die OECD-Leitsätze sind thematisch in folgende Kapitel unterteilt:
1. Begriffe und Grundsätze
Die Leitsätze sind rechtlich unverbindliche Standards für verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln. Die in den Leitsätzen behandelten Themen können Gegenstand nationalen Rechts und internationaler Verpflichtungen sein oder aber über die für Unternehmen geltenden gesetzlichen Anforderungen hinausgehen.
2. Allgemeine Grundsätze
Unternehmen sollen sich darum bemühen, nachteilige Auswirkungen ihrer Geschäftsbeziehungen zu verhindern oder zu mindern. Die Sorgfaltsprüfung bezeichnet den Prozess zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht, mit dem Unternehmen negative Auswirkungen ermitteln, priorisieren, vermeiden, mindern sowie Rechenschaft darüber ablegen, wie sie mit solchen Auswirkungen umgehen.
3. Offenlegung von Informationen
Es Unternehmen werden immer häufiger aufgefordert, Informationen zur Nachhaltigkeit offenzulegen. Sie sind gehalten, Informationen über alle wesentlichen Angelegenheiten zu veröffentlichen, von denen man annehmen kann, dass sie die von Investor*innen vorgenommene Beurteilung des Unternehmenswerts beeinflussen. Wichtig ist auch, dass sie glaubwürdig über die Prozesse zur Sorgfaltsprüfung und die Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit, ihrer Produkte und ihrer Dienstleistungen auf die Menschen, den Planeten und die Gesellschaft kommunizieren.
4. Menschenrechte
Unternehmen sollen verhindern, dass sie negative Auswirkungen auf die Menschenrechte verursachen oder dazu beitragen. Sollten dennoch solche Auswirkungen auftreten, sind diese anzugehen. Sind Unternehmen aufgrund einer Geschäftsbeziehung unmittelbar mit negativen Auswirkungen auf die Menschenrechte verbunden, sollen sie diese vermeiden oder mindern.
5. Beschäftigung und Beziehungen zwischen den Sozialpartnern
Unternehmen sollen rechtswidrige Beschäftigungspraktiken und Beziehungen zwischen den Sozialpartnern vermeiden. Sie sollen das Recht der Arbeitnehmer*innen respektieren, Gewerkschaften und Vertretungsorgane ihrer Wahl zu gründen bzw. diesen beizutreten, u. a. um konstruktive Verhandlungen zu führen. Sie sollen zur wirksamen Abschaffung der Kinderarbeit und zur Beseitigung aller Formen der Zwangs- oder Pflichtarbeit beitragen, sich vom Grundsatz der Chancengleichheit und Gleichbehandlung leiten lassen und für ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld sorgen.
6. Umwelt
Unternehmen sollen Sorgfaltsprüfungen durchführen, um negative Umweltauswirkungen anzugehen, die durch ihre Geschäftstätigkeit, ihre Produkte und ihre Dienstleistungen verursacht werden. Zu diesen negativen Umweltauswirkungen gehören u. a. Klimawandel, Biodiversitätsverlust, Bodendegradation und Belastung von Meeres- und Süsswasserökosystemen, Vernichtung von Waldbeständen, Luft-, Wasser- und Bodenverschmutzung sowie unsachgemässer Umgang mit gefährlichen und anderen Abfällen. Unternehmen sollen sicherstellen, dass ihre Treib-hausgasemissionen und ihre Auswirkungen auf Kohlenstoffsenken mit den international vereinbarten globalen Temperaturzielen im Einklang stehen. Im Zusammenhang mit ihren Klimaschutzmassnahmen und ihrem Umweltmanagement sollen sie die sozialen Folgen beurteilen und thematisieren.
7. Bekämpfung von Bestechung und sonstigen Korruptionsformen
Negative Auswirkungen in den von den Leitsätzen behandelten Themenbereichen sind häufig auf Korruption zurückzuführen. Unternehmen sollen Massnahmen zur Prävention, Aufdeckung und Bekämpfung von Bestechung und sonstigen Korruptionsformen einführen, u. a. in ihren Geschäftsbeziehungen.
8. Verbraucherinteressen
Unternehmen sollen faire Marketingpraktiken anwenden und die Qualität und Zuverlässigkeit ihrer Produkte gewährleisten. Sie sollen korrekte, überprüfbare und klare Informationen bereitstellen, damit die Verbraucher*innen fundierte Entscheidungen treffen können. Alle produkt-, umwelt- und gesellschaftsbezogenen Aussagen der Unternehmen sollen nachweisbar sein.
9. Wissenschaft, Technologie und Innovation
Technologie hat tiefgreifende Auswirkungen auf die in den Leitsätzen behandelten Themen, etwa auf die nachhaltige Entwicklung, die Menschenrechte, die wirtschaftliche Teilhabe, die Qualität der Demokratie, den sozialen Zusammenhalt, den Klimawandel, die Wirtschafts- und Arbeitswelt sowie die Marktdynamik. Unternehmen sollen eine Sorgfaltsprüfung durchführen, um bei der Entwicklung, Lizenzierung, dem Verkauf, dem Handel sowie der Nutzung von Wissenschaft, Technologie und Innovation negative Auswirkungen zu vermeiden oder diese allenfalls anzugehen.
10. Wettbewerb
Unternehmen sollen ihre Geschäftstätigkeit unter Beachtung aller geltenden wettbewerbsrechtlichen Gesetze und Regulierungen ausüben und dabei die Bestimmungen aller Staaten berücksichtigen, in denen die Geschäftstätigkeit möglicherweise wettbewerbshemmende Auswirkungen hat. Sie sollen keine wettbewerbswidrigen Absprachen treffen, die das gute Funktionieren nationaler und internationaler Märkte beeinträchtigen.
11. Besteuerung
Es ist wichtig, dass die Unternehmen durch die pünktliche Entrichtung ihrer Steuerschuld einen Beitrag zu den öffentlichen Finanzen der Gastländer leisten. Steuertransparenz unterstützt die Integrität des Steuersystems eines Landes und ist für Unternehmen ein wichtiges Mittel, um zu gewährleisten und zu zeigen, dass sie sich an Wortlaut und Geist der steuerrechtlichen Bestimmungen halten. Die Führungsgremien der Unternehmen sollen Risikomanagementstrategien im Steuerbereich einführen, um sicherzustellen, dass die entsprechenden Finanz-, Aufsichts- und Reputationsrisiken umfassend ermittelt und bewertet werden.