Als wichtiger Wirtschafts- und Forschungsstandort setzt sich die Schweiz für die Erarbeitung umfassender internationaler Regeln zum digitalen Handel ein. Die Schweiz unterstützt den möglichst freien grenzüberschreitenden Datenverkehr und setzt sich gegen restriktive staatliche Lokalisierungsvorschriften ein. Sie bringt ihre Interessen auch bei der Entwicklung langfristiger, breit abgestützter Lösungen für die digitale Wirtschaft in diversen internationalen Organisationen ein. Die Schweiz verfügt derzeit mit sechs Handelspartnern, entweder bilateral oder im Rahmen der EFTA, über Abkommen mit Bestimmungen zum digitalen Handel. Für mehr Informationen, siehe auch Digitaler Handel / E-Commerce.

Grün: Länder, mit denen die Schweiz im elektronischen Handel über ein Instrument verfügt
EFTA-Türkei
EFTA-Zentralamerika (Costa Rica, Guatemala, Panama)
EFTA-Peru
EFTA-Golfkooperationsrat (GCC)
Schweiz-Japan
EFTA-Kolumbien
EFTA-Chile
EFTA-Moldova
Abkommen in Kraft seit 1. Oktober 2021.
Abkommen in Kraft seit 29. August 2014 (Costa Rica und Panama).
Abkommen in Kraft seit 1 Juli 2011.
Abkommen in Kraft seit 1. Juli 2014.
Abkommen in Kraft seit 1. September 2009.
Abkommen in Kraft seit 1. Juli 2011.
Das Abkommen ist seit dem 1. Dezember 2004 in Kraft.
Abkommen unterzeichnet am 27. Juni 2023.
Letzte Änderung 10.02.2025