Ausnahmegesuche

Seit dem Frühjahr 2022 hat sich die Verfahrensdauer im Zusammenhang mit Ausnahmebewilligung aufgrund der hohen Anzahl an Gesuchen verlängert.

Um die Bearbeitung Ihres Gesuchs zu beschleunigen, bitten wir Sie, die folgenden Schritte zu befolgen:

  1. Konsultieren Sie das vorliegende PDF-Dokument «Anforderungen des SECO», um die Gesuchsanforderungen zu erfüllen;
  2. Füllen Sie das Formular aus;
  3. Senden Sie das ausgefüllte Formular im Word-Format, mit den erforderlichen Nachweisen im Anhang, an sanctions@seco.admin.ch.

Achtung: Gesuche um Ausnahmebewilligung müssen von der wirtschaftlich berechtigten Person selbst oder gegebenenfalls von deren Rechtsvertretung eingereicht werden, welche die entsprechende Vollmacht übermitteln muss. Das SECO ist nicht zuständig für die Klärung allfälliger Streitigkeiten in diesem Zusammenhang. 

Letzte Änderung 14.02.2025

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https://www.seco.admin.ch/content/seco/de/home/Aussenwirtschaftspolitik_Wirtschaftliche_Zusammenarbeit/Wirtschaftsbeziehungen/exportkontrollen-und-sanktionen/sanktionen-embargos/sanktionsmassnahmen/demandes_de_derogation.html