Aktuelles


29.01.2025

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 29. Januar 2025 beschlossen, die Gültigkeitsdauer der Ein‑, Aus- und Durchfuhrbewilligungen von Kriegsmaterial auf zwei Jahre zu erhöhen, mit der Möglichkeit einer zusätzlichen Verlängerung um ein Jahr. Dafür ist eine Änderung der Kriegsmaterialverordnung erforderlich. Diese neue Regelung ermöglicht Effizienzgewinne, ohne dass damit erhöhte Exportrisiken verbunden wären. Die geänderte Verordnung tritt am 1. März 2025 in Kraft.

01.10.2024

Zulieferungen von Gütern (in Form von Baugruppen, Komponenten und Einzelteilen) ins Ausland zum Einbau in Rüstungsgüter unter dem Rüstungsgüterembargo der Ukraineverordnung.

07.03.2023

Ausfuhr von Kriegsmaterial im Jahr 2022

Schweizer Unternehmen haben 2022 gestützt auf Bewilligungen des SECO für 955,0 Millionen Franken Kriegsmaterial in 60 Länder exportiert. Dies entspricht im Vergleich zum Vorjahr einer Zunahme um rund 29 Prozent und einem Anteil von 0,25* Prozent an der gesamten Warenausfuhr der Schweizer Wirtschaft.

Publikationsdaten zu den Kriegsmaterialexporten 2023 / 2024
2023 Berichtsmonat Termin
  Jahr 2022 07.03.2023
  Vierteljahr 18.04.2023
  Halbjahr 18.07.2023
  Dreivierteljahr 17.10.2023
2024
Jahr 2023 05.03.2024 (provisorisch)
03.06.2022

Ukraine: Bundesrat hat verschiedene Kriegsmaterial-Geschäfte beurteilt

Der Bundesrat hat am 3. Juni 2022 die Weitergabe von Schweizer Kriegsmaterial durch Drittstaaten an die Ukraine sowie die Ausfuhr von Kriegsmaterial-Zulieferungen in Form von Baugruppen und Einzelteilen an europäische Rüstungsunternehmen beurteilt. Aufgrund der Ausfuhrkriterien des Kriegsmaterialgesetzes und des neutralitätsrechtlichen Gleichbehandlungsgebots kann die Schweiz einer Anfrage um Weitergabe von Kriegsmaterial mit Schweizer Ursprung an die Ukraine nicht zustimmen. Kriegsmaterial-Zulieferungen in Form von Baugruppen und Einzelteilen an europäische Rüstungsunternehmen sollen aber möglich bleiben, auch wenn das im Ausland hergestellte Kriegsmaterial in die Ukraine gelangen könnte.

 

Neuerung in Bezug auf Art. 9c Kriegsmaterialverordnung (KMV) nach erfolgter Inkraftsetzung der Änderung der KMV und des Kriegsmaterialgesetzes (KMG) am 1. Mai 2022

Reparaturen sind vom vereinfachten Bewilligungsverfahren, welches Gegenstand von Art. 9c KMV ist, ausgenommen. Dies bedeutet, dass eine temporäre Einfuhrbewilligung für Reparatur und eine definitive (Wieder-)Ausfuhrbewilligung via Elic zu beantragen sind.

 Die jeweiligen Geschäfte sind durch den Gesuchsteller so zu bezeichnen, dass seitens der Bewilligungsbehörde nachvollzogen werden kann, welche beide Geschäften gegenseitigen Bezug haben.

Für die Einfuhr wird die Minimalgebühr von CHF 50.-, für die Ausfuhr die normale, volle Gebühr (0.8 Prozent des Güterwerts) verrechnet, falls die Bearbeitungskosten zum Zeitpunkt der Einreichung der Gesuche unbekannt sein sollten. Die effektiven Bearbeitungskosten sind dem SECO nach erfolgter Wiederausfuhr via Elic zu melden (bitte Bearbeitungskosten und Neumaterial separat ausweisen). Sie können dann während dreier Jahre eine Rückerstattung der ggf. zu viel bezahlten Gebühren gemäss Art. 22 Abs. 3 KMV einfordern.

Zu beachten sind ferner allfällige Auswirkungen dieser Neuerung in Bezug auf die Waffen- und Güterkontrollgesetzgebung.

Für allfällige Rückfragen stehen wir Ihnen zur Verfügung.

 

 

25.03.2022

Ausfuhr von Kriegsmaterial im Jahr 2021

Schweizer Unternehmen haben 2021 gestützt auf Bewilligungen des SECO für 742,8 Millionen Franken Kriegsmaterial in 67 Länder exportiert. Dies entspricht im Vergleich zum Vorjahr einer Abnahme um knapp 18 Prozent und einem Anteil von 0,21* Prozent an der gesamten Warenausfuhr der Schweizer Wirtschaft.

09.03.2021

Ausfuhr von Kriegsmaterial im Jahr 2020

Schweizer Unternehmen haben 2020 gestützt auf Bewilligungen des SECO für 901,2 Millionen Franken Kriegsmaterial in 62 Länder exportiert. Dies entspricht im Vergleich zum Vorjahr einer Zunahme um 24 Prozent und einem Anteil von 0,30* Prozent an der gesamten Warenausfuhr der Schweizer Wirtschaft. Die Zunahme ist insbesondere auf vier grössere Geschäfte zurückzuführen.

03.03.2020

Ausfuhr von Kriegsmaterial im Jahr 2019

Schweizer Unternehmen haben 2019 gestützt auf Bewilligungen des SECO für 728 Millionen Franken Kriegsmaterial in 71 Länder exportiert. Dies entspricht im Vergleich zum Vorjahr einer Zunahme um 43 Prozent und einem Anteil von 0,23* Prozent an der gesamten Warenausfuhr der Schweizer Wirtschaft. Die Zunahme ist insbesondere auf drei grössere Geschäfte zurückzuführen.

26.02.2019

Ausfuhr von Kriegsmaterial im Jahr 2018

Schweizer Unternehmen haben 2018 gestützt auf Bewilligungen des SECO für 509,9 Millionen Franken Kriegsmaterial in 64 Länder exportiert. Dies entspricht im Vergleich zum Vorjahr einer Zunahme um 14 Prozent und einem Anteil von 0,17* Prozent an der gesamten Warenausfuhr der Schweizer Wirtschaft. Die Zunahme ist insbesondere auf die erstmalige Berücksichtigung des Reparaturverkehrs in den Ausfuhrzahlen zurückzuführen.

27.02.2018

Ausfuhr von Kriegsmaterial im Jahr 2017

Schweizer Unternehmen haben 2017 gestützt auf Bewilligungen des SECO für 446,8 Millionen Franken Kriegsmaterial in 64 Länder exportiert. Dies entspricht im Vergleich zum Vorjahr einer Zunahme um 8 Prozent und einem Anteil von 0,15* Prozent an der gesamten Warenausfuhr der Schweizer Wirtschaft.

23.02.2016

Ausfuhr von Kriegsmaterial im Jahr 2015

Schweizer Unternehmen haben 2015 gestützt auf Bewilligungen des SECO für 446,6 Millionen Franken Kriegsmaterial in 71 Länder exportiert (2014: 563,5 Millionen). Dies entspricht im Vergleich zum Vorjahr einem Rückgang um 21 Prozent und einem Anteil von 0,16* Prozent an der gesamten Warenausfuhr der Schweizer Wirtschaft. Gleichzeitig ist das Volumen neuer Bewilligungen um 35 Prozent auf 769 Millionen Franken gestiegen. Das SECO hat die Einhaltung der Nichtwiederausfuhr-Erklärungen auch im vergangenen Jahr in verschiedenen Bestimmungsländern vor Ort überprüft.

Letzte Änderung 29.01.2025

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