Handelserleichterungen zielen darauf ab, die Zollabfertigung von Waren zu vereinfachen und zu beschleunigen und dadurch die Kosten für die Wirtschaft zu senken. Als Antwort auf die wachsende Bedeutung dieses Themas FHA werden in neueren FHA solche Regeln verhandelt, insbesondere die wichtigsten Grundsätze der Handelserleichterung; Transparenz, Vereinfachung und Zusammenarbeit.
Die Bestimmungen in diesem Bereich verpflichten die Vertragsparteien u.a. zur Veröffentlichung der relevanten Gesetzgebung sowie der Zollsätze im Internet sowie zur Einhaltung der internationalen Standards (zum Beispiel die überarbeitete Kyoto-Konvention) bei der Gestaltung der Zollverfahren. So wird darin u.a. festgelegt, wie Abgaben und Gebühren publiziert werden sollen. Für die Beurteilung, ob sich ein Im- oder Export mit einem bestimmten Land lohnt, sind diese Informationen und Garantien von grosser Bedeutung. Seit 2017 werden auf internationaler Ebene im Handelserleichterungsabkommen der Welthandelsorganisation (WTO) Mindeststandards festlegt. Die Schweiz strebt in ihren FHA jedoch an, jeweils weitergehende Bestimmungen zu vereinbaren, um möglichst verbindliche Abmachungen und somit eine Steigerung der Rechtssicherheit zu erreichen.
FAQ Handelserleichterungen
Das Handelserleichterungsabkommen bietet bereits eine gute Grundlage und schafft ein gewisses Mass an Rechtssicherheit. So können allenfalls auftretende Probleme bei der Verzollung von Waren viel schneller und einfacher im Rahmen des jeweiligen FHAs besprochen und Lösungen gesucht werden.
Letzte Änderung 10.09.2020