Bund und Kantone sorgen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für günstige Rahmenbedingungen für die Schweizer Wirtschaft. Weichen sie vom Grundsatz der Wirtschaftsfreiheit ab, so müssen ihnen die Bundesverfassung oder kantonale Regalrechte dazu die Kompetenz geben. Sie dürfen dabei nur im öffentlichen Interesse handeln und müssen verhältnismässig vorgehen. Das bedeutet insbesondere, dass sie Märkte möglichst offen halten und nicht unverhältnismässige regulatorische Zutrittsschranken ansetzen. Es bedeutet aber auch, dass staatliche oder staatsnahe Unternehmen nicht unverhältnismässig bevorteilt werden: Für alle Unternehmen, ob staatsnahe oder private, müssen grundsätzlich «gleich lange Spiesse» im Wettbewerb herrschen.
Letzte Änderung 05.07.2023