Der Bundesrat verabschiedet den aktualisierten Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte
Bern, 13.12.2024 - Der Bundesrat hat am 13. Dezember 2024 den aktualisierten Nationalen Aktionsplan (NAP) 2024–2027 zur Umsetzung der UNO-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte verabschiedet. Der neue NAP greift die Herausforderungen auf, die sich unter anderem aus den Regulierungen ergeben. Gleichzeitig unterstützt er die Unternehmen bei den menschenrechtlichen Sorgfaltsprüfungen.
Der Schutz der Menschenrechte im Rahmen der wirtschaftlichen Tätigkeit ist ein zentrales Anliegen. Die Leitprinzipien der UNO, die dem NAP zugrunde liegen, beruhen auf drei grundlegenden Säulen: der staatlichen Schutzpflicht, der Verantwortung der Unternehmen und dem Zugang zu Wiedergutmachung. Daraus ergeben sich die jeweiligen Rollen von Staat und Wirtschaft. Zudem machen die Leitprinzipien deutlich, dass der Schutz der Menschenrechte nur durch eine wirksame Zusammenarbeit zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor sichergestellt werden kann.
Der NAP 2024–2027 stützt sich auf zwei externe Studien und sieht vor, die bestehenden Massnahmen zu konsolidieren und gleichzeitig neue Massnahmen einzuführen, die den aktuellen Herausforderungen gerecht werden. Ziel ist es, die Unternehmen bei den Sorgfaltsprüfungen sowie angesichts der immer anspruchsvolleren Menschenrechtsbestimmungen zu unterstützen, damit sie die Menschenrechte wirksam in ihre Geschäftstätigkeit integrieren und Mechanismen zur Wiedergutmachung entwickeln können. Der NAP stärkt den Beitrag der Unternehmen zur nachhaltigen Entwicklung.
Es handelt sich um die zweite Aktualisierung seit 2017. Der neue NAP wurde gemeinsam mit den betroffenen Departementen erarbeitet und ist das Ergebnis einer umfassenden Konsultation von Wirtschaft, Nichtregierungsorganisationen, Sozialpartnern und Wissenschaft.
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Letzte Änderung 14.05.2024
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