Beim Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) sind in den letzten Wochen zahlreiche Beschwerdemeldungen betreffend einen Adressbuchschwindel eingegangen. Das SECO warnt vor Faxmitteilungen, die sich als Registerschwindel herausgestellt haben.
Das Staatsekretariat für Wirtschaft (SECO) erhält zurzeit vermehrt Meldungen über die Internetseite www.stylelux.ch. Betroffene Personen beanstanden, dass sie Waren erhalten hätten, ohne dafür eine Bestellung ausgelöst zu haben. Auch würden bei der Lieferung Gebühren und Zollkosten verrechnet, die nicht erwähnt worden seien.
Seit einiger Zeit erhält das SECO Beschwerden über Telefonanrufe mit betrügerischen Absichten. Die Opfer werden unter verschiedenen Vorwänden dazu verleitet, eine kostenpflichtige Mehrwertdienstnummer (0901-Nummer) anzurufen.
Beim Staatsekretariat für Wirtschaft (SECO) gehen zurzeit vermehrt Meldungen wegen vermeintlicher Rechnungen für Bestellungen von Softwarepaketen ein. Die Rechnungen werden per Post an Unternehmen und Institutionen in der Schweiz verschickt, ohne dass diese einen entsprechenden Auftrag gegeben hätten.
Beim Staatsekretariat für Wirtschaft (SECO) sind in den letzten Wochen zahlreiche Beschwerdemeldungen gegen Adressbuchschwindeleien eingegangen. Das SECO warnt insbesondere vor zwei konkreten Faxmitteilungen, welche sich als Registerschwindel herausgestellt haben.
Das SECO warnt vor Fax-Mitteilungen, die mit «Handelsregisterdatenbank» betitelt sind. Diese Mitteilungen haben nichts mit den offiziellen Handelsregisterämtern zu tun, obwohl die Verwendung des Schweizer Kreuzes und die Bezeichnung «Schweiz» einen solchen falschen Schluss zulassen.
Das SECO warnt vor den Webseiten www.onlinecasinoschweiz24.ch, www.casino-zuerich.com und swisscasinoonline.eu, auf denen illegale Online-Glücksspiele angeboten werden. Die Webseiten haben keinerlei Bezug zur Schweiz, obwohl die Verwendung des Schweizer Wappens sowie zahlreiche Hinweise auf die Schweiz dies fälschlicherweise vermuten lassen.
Das SECO warnt vor der Webseite www.scasino.com, auf welcher illegale Online-Glücksspiele angeboten werden. Die Webseite hat keinerlei Bezug zur Schweiz, obwohl die Verwendung des Schweizer Wappens sowie zahlreiche Hinweise auf die Schweiz dies fälschlicherweise vermuten lassen.
Das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO hat 2012 über 400 Beschwerden im Bereich des Adressbuchschwindels erhalten. Unternehmen schliessen immer wieder gegen ihren Willen entgeltliche Verträge für einen Eintrag in ein Branchenverzeichnis ab. Wer die Formulare nur flüchtig liest und ohne genaue Prüfung unterzeichnet, kann böse Überraschungen erleben, die ins Geld gehen.
Das SECO warnt vor Fax-Mitteilungen, welche mit „Handelsregisteramt der Schweiz“ betitelt sind. Diese Mitteilungen haben absolut nichts mit den offiziellen Handelsregisterämtern zu tun, obwohl die Verwendung des Schweizer Kreuzes und die Bezeichnung einen solchen falschen Schluss zulassen.
Das SECO hat entschieden, das Strafverfahren gegen die verantwortlichen Personen der Obligo AG, der Paypay AG,und der Pulsira Limited AG nicht ans Bundesgericht weiterzuziehen. Das Kantonsgericht Schwyz war am 16. Februar 2024 nicht auf die Berufung des SECO eingetreten. Den Firmen wurde vorgeworfen, intransparente Bestellprozesse für den Online-Bezug von Erwachsenenunterhaltung auf dem Mobiltelefon angeboten zu haben.
Die US-amerikanische Konsumentenschutzbehörde Federal Trade Commission FTC hat das SECO im Juli 2022 über eine Rückerstattungsaktion informiert, die in den kommenden Monaten erfolgen wird. Personen in der Schweiz, die von falschen Gewinnversprechen des US-amerikanischen Unternehmens Next-Gen getäuscht worden sind, sollen einen Teil ihres bezahlten Geldes zurückerhalten.
Das SECO hat am 21. September 2017 beim Handelsgericht des Kantons Zürich Zivilklage gegen die Online-Ticket-Wiederverkaufsplattform Viagogo eingereicht. Am 11. März 2020 hat das Handelsgericht Zürich die Klage des SECO abgewiesen. Eine vom SECO dagegen erhobene Beschwerde hat das Bundesgericht als letzte Instanz mit Urteil vom 1. Dezember 2020 abgewiesen.
Nachdem das SECO am 29. Juni 2017 beim Handelsgericht des Kantons Bern gegen die Digital Sourcing Aps, ehemals Lux International Sales ApS eine Zivilklage eingereicht hatte, haben die Parteien am 18. / 24 Juli 2018 einen gerichtlichen Vergleich abgeschlossen. Das Handelsgericht Bern hat das Zivilverfahren deshalb als gegenstandslos abgeschrieben.
Das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO hat Zivilklagen gegen das dänische Unternehmen Luxstyle und die Firma Viagogo mit Sitz in Genf eingereicht. Die Zivilklage gegen Luxstyle wurde am 29. Juni 2017 beim Handelsgericht des Kantons Bern, diejenige gegen Viagogo am 21. September 2017 beim Handelsgericht des Kantons Zürich deponiert. Beide Zivilklagen bezwecken, den beiden Anbieterinnen gewisse Geschäftspraktiken zu verbieten, welche nach Ansicht des SECO unlauter sind.
Die Suissephone Communications GmbH hat sich im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs gegenüber dem Staatssekretariat für Wirtschaft SECO verpflichtet, den Sterneintrag im Telefonbuch zu respektieren und sich in ihren telefonischen Kontakten stets als „Suissephone Communications“ vorzustellen.
Die Primacall AG hat sich im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs gegenüber dem Staatssekretariat für Wirtschaft SECO verpflichtet, den Sterneintrag im Telefonbuch zu respektieren und bei der Kundenakquirierung klar darauf hinzuweisen, dass sie in ihrem eigenen Namen handelt.
Die HIM Swiss-Internet SA hat sich im Januar 2014 gegenüber dem Staatssekretariat für Wirtschaft SECO verpflichtet, keine Rechnungen mehr für ein Branchenverzeichnis zu versenden, ohne hierfür im Voraus einen Auftrag erhalten zu haben.
Das revidierte Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ist seit dem 1. April 2012 in Kraft. Dem SECO sind seit diesem Zeitpunkt fast 5000 Beschwerden von Unternehmen sowie Konsumentinnen und Konsumenten zugetragen worden. 50 Unternehmen hat das SECO abgemahnt, gegen 17 Gesellschaften Strafklagen eingereicht.
Am 1. April 2012 tritt das revidierte Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und die geänderte Verordnung über die Bekanntgabe von Preisen (PBV) in Kraft. Zudem werden aktualisierte und neu redigierte Broschüren zur Umsetzung der PBV veröffentlicht.
Der Bundesrat hat am 12. Oktober 2011 beschlossen, das revidierte Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) auf den 1. April 2012 in Kraft zu setzen. Die geänderte Verordnung über die Bekanntgabe von Preise (PBV) wird gleichzeitig in Kraft gesetzt. Die Gesetzesänderungen ermöglichen es, effizienter gegen Adressbuchschwindel, Schneeballsysteme, missbräuchliche allgemeine Geschäftsbedingungen, unhaltbare Gewinnversprechen und unerbetene Telefonanrufe vorzugehen. Zudem wird die Preistransparenz verbessert.
Im Internet locken viele nur scheinbar kostenlose Angebote. Ein Mausklick, und die falschen Gratisangebote entpuppen sich als teure Falle. Lesen Sie deshalb immer das Kleingedruckte! Wenn das Malheur bereits geschehen ist, wehren Sie sich! Das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO und das Büro für Konsumentenfragen BFK geben in der Broschüre «Vorsicht vor Internetfallen» praktische Tipps.
Das Bundesgericht hat am 1. Oktober 2009 in letzter Instanz eine vom Staatssekretariat für Wirtschaft SECO eingereichte Zivilklage wegen unlauteren Wettbewerbs gegen die Adressbuchfirma NovaChannel AG geschützt. Mit dem Urteil wird der Firma untersagt, weiterhin täuschende Antragsformulare zu verwenden.