Grundsätzliches
Die Ausübung einer unselbständigen Erwerbstätigkeit durch ausländische Staatsangehörige in der Schweiz untersteht in zahlreichen Fällen ausländerrechtlichen Melde- oder Bewilligungspflichten. In der vorliegenden Rubrik werden jene Fälle behandelt, in welchen die Pflicht zur Einholung einer Bewilligung die Arbeitnehmenden trifft. Fälle, in welchen die Pflicht zur Meldung oder zur Einholung einer Bewilligung dem Arbeitgebenden obliegt, sind in der Rubrik über die Pflichten der Arbeitgebenden aufgeführt.
Was versteht man unter Bewilligungspflicht?
Bei einer Bewilligungspflicht bedarf die Ausübung einer Erwerbstätigkeit der Zustimmung der Behörden. Die Erwerbstätigkeit darf diesfalls erst nach Erteilung der Bewilligung aufgenommen werden.
Bewilligungspflichten der Arbeitnehmenden nur bei Stellenantritt in der Schweiz, nicht jedoch bei Entsendung
Bewilligungspflichten treffen Arbeitnehmende in bestimmten Fällen, in denen sie in der Schweiz eine Stelle antreten, nicht jedoch, wenn sie von einem ausländischen Arbeitgebenden in die Schweiz entsandt werden. Diesfalls liegen allfällige Melde- und Bewilligungspflichten beim ausländischen Arbeitgebenden.