Ukraine: Bundesrat verschärft Sanktionen gegen Belarus

Bern, 16.03.2022 - Der Bundesrat hat am 16. März 2022 eine Totalrevision der «Verordnung über Massnahmen gegenüber Belarus» beschlossen. Die neu verabschiedeten Massnahmen betreffen insbesondere den Güter- und Finanzbereich. Auf humanitäre Aktivitäten wird Rücksicht genommen.

Die EU hatte am 2. und 9 März 2022 im Zusammenhang mit der Mitverantwortung von Belarus für die schweren Völkerrechtsverletzungen durch Russland in der Ukraine ihre Sanktionen gegenüber Belarus ausgeweitet. Der Bundesrat hat am 16. März 2022 beschlossen, sich diesen Massnahmen vollständig anzuschliessen. Dabei handelt es sich primär um Güter- und Finanzsanktionen. Diese sind sehr stark an die Massnahmen angelehnt, welche die EU und die Schweiz bereits gegenüber Russland verhängt hatten. Die Änderungen treten am 16. März um 12:00 Uhr in Kraft und sind dann auf der untenstehenden Webseite einsehbar.

Neu wird die Ausfuhr sämtlicher doppelt (zivil oder militärisch) verwendbarer Güter nach Belarus unabhängig vom Endverwendungszweck oder dem Endverwender verboten. Zusätzlich wird die Ausfuhr von Gütern, die zur militärischen und technologischen Stärkung von Belarus oder zur Entwicklung des Verteidigungs- und Sicherheitssektors beitragen könnten, sowie bestimmter Maschinen untersagt. Im Zusammenhang mit diesen Gütern wird auch die Erbringung technischer Hilfe, die Vermittlung oder die Bereitstellung von Finanzmitteln verboten.

Auch die Einfuhrverbote gegenüber Belarus werden ausgedehnt. Diese Verbote betreffen neu auch Holzprodukte, Produkte aus Kautschuk, Eisen und Stahl sowie Zement.

Es ist verboten, öffentliche Finanzmittel oder Finanzhilfen für den Handel mit oder Investitionen in Belarus bereitzustellen. Weitere Massnahmen im Finanzbereich betreffen Wertpapiere, Darlehen sowie die Entgegennahme von Einlagen. Transaktionen mit der belarussischen Zentralbank sind nicht mehr erlaubt. Zudem werden gelistete belarussische Banken vom internationalen Kommunikationsnetzwerk SWIFT ausgeschlossen.


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Letzte Änderung 14.05.2024

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