Umsetzung der flankierenden Massnahmen zum freien Personenverkehr Schweiz – EU im Jahre 2015

Bern, 12.05.2016 - Die Kontrolltätigkeit wurde im Jahr 2015 weiter intensiviert und die nationalen Kontrollziele deutlich übertroffen. Insgesamt haben die tripartiten und paritätischen Kommissionen die Einhaltung der Lohn- und Arbeitsbedingungen in über 45‘000 Betrieben und bei 175'000 Personen überprüft. Die in der Schweiz geltenden Lohn- und Arbeitsbedingungen wurden durch die kontrollierten Betriebe mehrheitlich eingehalten.

Im Jahr 2015 haben die tripartiten Kommissionen (TPK) in Branchen ohne allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrag (ave GAV) bei 10‘561 Schweizer Arbeitgebenden die Einhaltung der üblichen Lohn- und Arbeitsbedingungen überprüft. Insgesamt hat die Kontrolltätigkeit der TPK bei Schweizer Arbeitgebern im Vergleich zu 2014 um 18% zugenommen. 5% der Schweizer Betriebe, die keinem ave GAV unterstehen, wurden kontrolliert. In Branchen und Regionen, in welchen die Vollzugsorgane ein erhöhtes Risiko orten, wird intensiver kontrolliert. Die im Bericht aufgeführten Verstösse gegen ave GAV und Unterbietungsquoten von üblichen Löhnen widerspiegeln somit nicht die Situation auf dem gesamten Arbeitsmarkt sondern lediglich in den im Berichtsjahr ausgewählten Branchen und Firmen. Bei 979 der kontrollierten Schweizer Betriebe wurden Unterbietungen der üblichen Löhne festgestellt. Mit diesen Arbeitgebern führten die TPK Verständigungsverfahren durch, um u.a. Lohnnachzahlungen zu erwirken. 51% dieser Verfahren waren erfolgreich.

Die paritätischen Kommissionen (PK) haben ihrerseits in Branchen mit ave GAV die Einhaltung der Lohn- und Arbeitsbedingungen bei 10‘614 Schweizer Arbeitgebern kontrolliert. Die Kontrolltätigkeit nahm somit um 20% gegenüber dem Vorjahr zu. Bei rund 3‘083 der kontrollierten Betriebe vermuteten die PK einen Verstoss gegen zwingende Lohnbestimmungen.
 
 
Einhaltung der geltenden Lohn- und Arbeitsbedingungen durch Dienstleistungserbringer aus der EU/EFTA
Ein besonderes Augenmerk gilt im Rahmen der flankierenden Massnahmen den Dienstleistungserbringern (Entsandte / Selbständige) aus den EU/EFTA-Staaten, da aufgrund der Lohnunterschiede zwischen der Schweiz und den Herkunftsländern dieser Arbeitnehmenden das Risiko von Lohnunterbietungen grösser ist. Im Jahr 2015 haben die TPK in Branchen ohne ave GAV die Einhaltung der üblichen Lohn- und Arbeitsbedingungen bei rund 5‘377 Entsendebetrieben respektive bei 12‘283 Personen überprüft. Die TPK stellten im Berichtsjahr bei 681 Betrieben und 1‘697 Personen Unterbietungen der üblichen Lohn- und Arbeitsbedingungen fest. Von den rund 469 Verständigungsverfahren mit Entsendebetrieben konnten 73% erfolgreich abgeschlossen werden. Dies zeigt, dass sich eine Mehrheit der Dienstleistungserbringer korrekt verhält. Weiter haben die TPK auch den Status von 3'673 Selbständigerwerbenden überprüft und dabei bei 168 Personen eine Scheinselbständigkeit festgestellt.

Die PK haben ihrerseits in 8‘290 Entsendebetrieben die Lohn- und Arbeitsbedingungen von 21‘302 Entsandten kontrolliert. Im Berichtsjahr wurden seitens der PK 1‘662 Konventionalstrafen wegen Verstössen gegen Lohnbestimmungen aus ave GAV gesprochen. Die PK überprüften zudem den Erwerbsstatus von 3‘718  selbständigerwerbenden Dienstleistungserbringern aus dem EU-EFTA-Raum und stellten bei 250 Personen eine Scheinselbständigkeit fest.

FlaM als Schutzdispositiv bewähren sich
Der Bericht zeigt, dass die in der Schweiz geltenden Lohn- und Arbeitsbedingungen durch die kontrollierten Betriebe mehrheitlich eingehalten wurden. Wo Unterbietungen oder Verstösse festgestellt werden, verfügen die Vollzugsorgane heute über die nötigen Instrumente, um eingreifen zu können. Der Vollzug der FlaM ist eine Verbundaufgabe. Die Sozialpartner und die staatlichen Behörden arbeiten eng zusammen, damit der FlaM-Vollzug zielgerichtet und effizient umgesetzt werden kann. Der Bundesrat hat am 4. März 2016 einen Aktionsplan zur Bekämpfung von Missbräuchen auf dem Arbeitsmarkt beschlossen, welcher diese tripartite Zusammenarbeit weiter fördern und vertiefen soll.


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Letzte Änderung 14.05.2024

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