Administrative Entlastung: Bundesrat beschliesst weitere Massnahmen

Bern, 02.09.2015 - Der Bundesrat will den administrativen Aufwand für Unternehmen senken. Im Vordergrund steht dabei, unnötige administrative Belastungen abzubauen, ohne die Ziele einer wirksamen Regulierung zu beeinträchtigen. Er hat dazu am 2. September 2015 31 Massnahmen beschlossen. Gleichzeitig hat er Bilanz über die bisherigen Massnahmen gezogen. 75 Prozent der im Jahr 2011 beschlossenen Massnahmen sind umgesetzt oder in planmässiger Umsetzung.

Der Bundesrat will mit der administrativen Entlastung der Unternehmen die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen stärken, um Arbeitsplätze in der Schweiz zu sichern. Die Frankenstärke, die die Unternehmen vor grosse Herausforderungen stellt, bedingt eine verstärkte Prüfung möglicher Entlastungsmassnahmen. Der Bericht „Administrative Entlastung. Weniger und bessere Regulierung für Unternehmen. Bilanz 2012-2015 und Perspektiven 2016-2019" zeigt, dass es noch Potenzial zur Entlastung der Unternehmen gibt, auch wenn die Schweiz bei der administrativen Belastung im internationalen Vergleich gut abschneidet. Auch in Zukunft sind weitere Anstrengungen notwendig, um die Regulierungsqualität zu verbessern.

Der Bürokratiemonitor des SECO stellte bisher eine von den Befragten subjektiv wahrgenommene Zunahme der administrativen Belastung bei den Unternehmen fest. Zudem weisen Verbände und Unternehmen immer wieder darauf hin, dass die stetige Zunahme an Vorschriften eine grosse Belastungen darstellt. Die administrative Entlastung bleibt deshalb eine wichtige Aufgabe, die auf Stufe Bund, Kantone und Gemeinden anzupacken ist. Dies ist für die Schweiz eine wesentliche Rahmenbedingung, um im internationalen Standortwettbewerb zu bestehen.

Mit dem Bericht „sieht der Bundesrat 31 Massnahmen zur administrativen Entlastung vor. Folgende Massnahmen sind prioritär:

  • Ermöglichung der elektronischen, medienbruchfreien Zahlung der Mehrwertsteuer.
  • Flexibilisierung und höhere Kundenfreundlichkeit im Zollwesen: Abschaffung des Obligatoriums, den Grenzübertritt vorgängig verbindlich anzugeben und Umsetzung eines webbasierten Verzollungsportals.
  • Aufbau einer virtuellen Anlaufstelle für Unternehmen (One-Stop-Shop): Behördengänge sollen möglichst medienbruchfrei auf bundes-, kantonaler und kommunaler Stufe an einer Stelle abgewickelt werden können.
  • Steigerung der Nutzerzahlen um 40 Prozent auf 35‘000 Kunden für die Lohndatenübermittlung via Lohnstandard-CH (ELM).
  • Rasches Inkrafttreten der Revision über die gewerbsmässige Gläubigervertretung.

Im letzten Bericht zur administrativen Entlastung 2011 hatte der Bundesrat 20 Massnahmen beschlossen, wovon 75 Prozent (d. h. 15 Massnahmen) umgesetzt oder in planmässiger Umsetzung sind. Zu den realisierten Massnahmen zählen beispielsweise:

  • Erleichterungen im Bereich Rechnungslegung: Anhebung der Schwellenwerte für die Verpflichtung zur ordentlichen Revision sowie die Lockerung der Pflicht zur Führung einer ordentlichen Buchhaltung und der Angaben über die Durchführung einer Risikobeurteilung.
  • Anpassung von 19 wichtigen Bewilligungsverfahren mit den neuen Grundsätzen von „schlanken" Bewilligungsverfahren.
  • Kantonale Handelsregisterämter müssen Anmeldungen und Belege in elektronischer Form annehmen.
  • Erweiterung der elektronischen Übermittlung der Lohndaten auf BVG, Abrechnung Quellensteuer, AHV/FAK, Leistungsberechnung und Mehrwertsteuer.


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Leiter KMU-Politik SECO,
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Letzte Änderung 14.05.2024

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