Regelmässige Berichterstattung über die Umsetzung des Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (UNO-Pakt I)
Der Internationale Pakt über die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte (UNO-Pakt I) wurde am 16. Dezember 1966 von der UNO-Generalversammlung verabschiedet und bildet zusammen mit dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (UNO-Pakt II) einen wichtigen Pfeiler der Menschenrechte.
Der Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte überwacht die Umsetzung des UNO-Pakts I in den Mitgliedstaaten. Das Zusatzprotokoll sieht ein Staaten- und ein Individualbeschwerdeverfahren vor.
Der UNO-Pakt I zählt 171 Vertragsstaaten. Die Schweiz ist am 18. Juni 1992 beigetreten, hat allerdings das Zusatzprotokoll nicht unterzeichnet.
Die Schweiz erstellt jeweils periodisch einen Bericht über die ergriffenen Massnahmen und erzielten Fortschritte sowie über die Schwierigkeiten bei der Umsetzung des Paktes. Das SECO koordiniert das Berichtsverfahren, die mündliche Präsentation sowie das Follow-up der Empfehlungen.
Am 21. Februar 2018 hat die Schweiz ihren vierten Bericht eingereicht. Gestützt darauf hat der Ausschuss eine Liste von Fragen («List of issues») erstellt, die die Schweiz im Mai 2019 beantwortet hat. Anlässlich der 66. Sitzung des Ausschusses hat die Schweiz den UNO-Expertinnen und ‑Experten am 1. und 2. Oktober 2019 ihren vierten periodischen Bericht vorgelegt. Nach dessen Prüfung hat der für Pakt I zuständige Ausschuss am 18. Oktober 2019 seine Empfehlungen für die Schweiz veröffentlicht.
Am 3. Dezember 2020 hat die Schweiz im Zusammenhang mit den Empfehlungen des Ausschusses für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte der UNO eine nationale Konferenz organisiert. Daran teilgenommen haben Akteure des Bundes und der Kantone, aus akademischen und juristischen Kreisen sowie aus der Zivilgesellschaft. Ziel der Konferenz war es, die Empfehlungen bekannt zu machen und gemeinsam über deren Umsetzung zu diskutieren.
Alle Informationen dazu finden Sie unter folgendem Link: Follow-up zu den Empfehlungen des UNO-Pakts I.