Der Bundesrat hat am 12. August 2015 Zwangsmassnahmen gegenüber der Republik Südsudan beschlossen und eine entsprechende Verordnung erlassen. Damit setzt der Bundesrat die Resolution 2206 (2015) des UNO-Sicherheitsrates sowie die darüber hinausgehenden Massnahmen der Europäischen Union vom 10. Juli 2014 und vom 2. Februar 2018 um.
Die Massnahmen wurden aufgrund des ethnischen Konflikts, der Menschenrechtsverletzungen und der politischen und humanitären Krise, mit welcher Südsudan seit Dezember 2013 konfrontiert ist, erlassen.