Der Bundesrat hat am 25. Mai 2005 Zwangsmassnahmen gegenüber dem Sudan beschlossen und eine entsprechende Verordnung erlassen. Damit setzt der Bundesrat die Resolutionen 1556 (2004) und 1591 (2005) des UNO-Sicherheitsrates sowie die darüber hinausgehenden Massnahmen der Europäischen Union vom 9. Oktober 2023 um.
Diese Massnahmen wurden als Reaktion auf den Ausbruch des gewaltsamen Konflikts im Sudan und die damit einhergehenden schweren Menschenrechtsverletzungen und Verstösse gegen das humanitäre Völkerrecht erlassen.