Massnahmen gegenüber Nicaragua

Der Bundesrat hat am 24. Juni 2020 Zwangsmassnahmen gegenüber Nicaragua beschlossen und eine entsprechende Verordnung erlassen. Damit schloss sich die Schweiz den Sanktionsmassnahmen an, welche die Europäische Union am 14. Oktober 2019 und am 4. Mai 2020 gegen Nicaragua verhängt hatte.

Die Massnahmen wurden aufgrund der anhaltenden Beeinträchtigung der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit in Nicaragua erlassen.

Die Verordnung vom 24. Juni 2020 über Massnahmen gegenüber Nicaragua (SR 946.231.158.5) enthält alle Schweizer Sanktionsmassnahmen und ist rechtlich massgebend.

Die Massnahmen umfassen unter anderem:

Finanzsanktionen

  • Sperre von Vermögenswerten und Bereitstellungsverbote
  • Meldepflichten für gesperrte Vermögenswerte

Weitere Massnahmen

  • Reisesanktionen

Letzte Änderung 23.10.2024

Zum Seitenanfang

https://www.seco.admin.ch/content/seco/de/home/Aussenwirtschaftspolitik_Wirtschaftliche_Zusammenarbeit/Wirtschaftsbeziehungen/exportkontrollen-und-sanktionen/sanktionen-embargos/sanktionsmassnahmen/massnahmen-nicaragua.html