Massnahmen gegenüber der Republik Mali

Die Verordnung über Massnahmen gegenüber der Republik Mali wird am 19. Februar 2025 aufgehoben. Dies hat der Bundesrat am 12. Februar 2025 entschieden. Er tut dies im Einklang mit dem Entscheid des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen.

Mit der Resolution 2374 (2017) vom 5. September 2017 hatte der UNO-Sicherheitsrat Sanktionen gegenüber natürlichen Personen, Unternehmen und Organisationen angeordnet, die durch ihr Handeln den Frieden, die Sicherheit und die Stabilität in Mali untergraben. Diese Massnahmen hatte der Bundesrat mit seiner Verordnung vom 22. November 2017 über Massnahmen gegenüber der Republik Mali übernommen.

Am 30. August 2023 wurden die mit der Resolution 2374 (2017) verhängten Sanktionsmassnahmen vom UNO-Sicherheitsrat nicht verlängert. Am 19. September 2023 löschte das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) deshalb alle Einträge im Anhang der entsprechenden Verordnung. Die Massnahmen entfalten somit in der Schweiz keine Wirkung mehr. Auf dieser Grundlage hat der Bundesrat beschlossen, die entsprechende Verordnung per 19. Februar 2025 aufzuheben. 

 

Verordnung

Letzte Änderung 11.02.2025

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