Der Bundesrat hat am 16. Dezember 2022 Zwangsmassnahmen im Zusammenhang mit der andauernden Krise und der anhaltenden und destabilisierenden Kriminalität durch bewaffnete Banden in Haiti erlassen. Damit setzt der Bundesrat die vom UNO-Sicherheitsrat in der Resolution 2653 (2022) beschlossenen Sanktionen in schweizerisches Recht um.
Die gezielten Sanktionen richten sich gegen natürliche Personen, Unternehmen oder Organisationen, die durch ihr Handeln den Frieden, die Sicherheit oder die Stabilität Haitis bedrohen.