Massnahmen gegenüber Guinea-Bissau

Der Bundesrat hat am 1. Juni 2012 Zwangsmassnahmen gegenüber Guinea-Bissau beschlossen und eine entsprechende Verordnung erlassen. Damit setzt der Bundesrat die Resolution 2048 (2012) des UNO-Sicherheitsrates sowie die darüber hinausgehenden Massnahmen der Europäischen Union vom 31. Mai 2012 um.

Die Massnahmen wurden aufgrund der Verletzung der verfassungsgemässen Ordnung und der demokratischen Rechte nach dem Militärputsch vom 12. April 2012 erlassen.

 

Die Verordnung vom 1. Juni 2012 über Massnahmen gegenüber Guinea-Bissau (SR 946.231.138.3) enthält alle Schweizer Sanktionsmassnahmen und ist rechtlich massgebend.

 

Die Massnahmen umfassen unter anderem:

Finanzsanktionen

  • Sperre von Vermögenswerten und Bereitstellungsverbote
  • Meldepflichten für gesperrte Vermögenswerte

Weitere Massnahmen

  • Reisesanktionen
 

Letzte Änderung 08.10.2024

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