Aufhebung Industriezölle

Die Aufhebung der Industriezölle (BBl 2021 2330) tritt am 1. Januar 2024 in Kraft. Dies hat der Bundesrat in seiner Sitzung vom 2. Februar 2022 entschieden, nachdem die notwendige Änderung des Zolltarifgesetzes am 1. Oktober 2021 durch das Parlament verabschiedet worden war.

Mit dem 1. Januar 2024 hat der Bundesrat das Datum für das Inkrafttreten der Massnahme so gewählt, dass die Umstellungsaufwände für Wirtschaftsakteure und bei der Verwaltung so tief wie möglich gehalten werden können. Allen Akteuren steht damit genügend Vorlaufzeit für die erforderlichen technischen und organisatorischen Anpassungen zur Verfügung.

Die Preise für Güter und Dienstleistungen sind in der Schweiz im Durchschnitt deutlich höher als in den Nachbarländern. Verschiedene Faktoren tragen zur «Hochpreisinsel Schweiz» bei: Einerseits treibt das hohe Lohn- und Kostenniveau die Preise in die Höhe. Anderseits trägt eine Reihe von tarifären und nichttarifären Handelshemmnissen zur Abschottung des Schweizer Markts bei und führt dazu, dass Unternehmen im Inland höhere Preise als im Ausland verlangen können. Das SECO hat deren Auswirkungen in einer Reihe von Studien untersucht. Mit dem Ziel die Handelshemmnisse zu reduzieren hat der Bundesrat am 20. Dezember 2017 das Massnahmenpaket «Importerleichterungen» verabschiedet. Die Aufhebung der Industriezölle ist Bestandteil dieses Massnahmenpakets.

Die Aufhebung der Industriezölle stärkt den Wirtschafts- und Industriestandort Schweiz. Der realisierte Wohlfahrtsgewinn wird auf rund 860 Mio. CHF geschätzt. Während früher die heimische Industrie durch Zölle vor der ausländischen Konkurrenz geschützt werden sollte, verteuern diese heute die Beschaffung von Vormaterialien aus dem Ausland. Dank den wegfallenden Zollabgaben und den damit einhergehenden administrativen Erleichterungen bei den Zollverfahren profitieren Unternehmen in der Schweiz von günstigeren Vorleistungen und können damit ihre Produktionskosten senken. Da die Schweizer Volkswirtschaft stark in globale Wertschöpfungsketten eingebunden ist, stärkt die Massnahme ihre Wettbewerbsfähigkeit. Die Handelsbeziehungen werden insgesamt effizienter und der Wettbewerb wird gestärkt. Konsumentinnen und Konsumenten profitieren ebenfalls von der Massnahme, da beim Import von diversen Gebrauchsgütern, so beispielsweise für Autos, Fahrräder, Körperpflegeprodukte, Haushaltsgeräte oder Kleider, auch heute noch Zölle anfallen. In Branchen mit funktionierendem Wettbewerb werden die Einsparungen an die Konsumierenden weitergegeben. Die Weitergabe wird durch ein Monitoring geprüft. 

Neben der Aufhebung der Industriezölle sieht die Vorlage auch eine Vereinfachung der Zolltarifstruktur für Industrieprodukte vor, wodurch administrative Aufwände weiter verringert werden können. 

Aufhebung Industriezölle: Fragen & Antworten

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Letzte Änderung 20.02.2024

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